Pflegegrad 1 Informationen in Überblick

Pflegegrad 1 Geldleistung für Angehörigen

Gesetzliche Definition von Pflegegrad 1

 

Pflegegrad 1 ist der Pflegegrad mit den geringsten Beeinträchtigungen bei den Betroffenen und ist der niedrigste Pflegegrad auf der fünfstufigen Skala. Mit Pflegegrad 1 besteht Anspruch auf den sogenannte Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich, der für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen genutzt werden kann. Eine leichte Einschränkung reicht für den Pflegegrad 1 bereits aus. Das kann sein, dass ein Patient Hilfe beim Einkaufen, Ankleiden oder bei der Körperpflege benötigt. Wenn ein Mensch Probleme beim Aufstehen, Hinsetzen, oder Treppensteigen hat, kann er Pflegegrad 1 beantragen.

Wenn der Betroffene mindestens einmal täglich bei mindestens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) mehr als 45 Minuten fremde Hilfe braucht.

Darf man mit Pflegegrad 1 trotzdem Arbeiten ?
Eine Berufstätigkeit trotz Pflegegrad 1 ist explizit erlaubt. Die Leistungen der Pflegekasse dienen explizit dazu, den Alltag der zu pflegenden Person soweit wie möglich zu erhalten. Die Ausübung einer Berufstätigkeit gehört ausdrücklich dazu.
Wann erhalten die Betroffenen Pflegegrad 1 ?

Betroffene erhalten den Pflegegrad 1, wenn im Zuge des sogenannten NBA eine Punktzahl zwischen 12,5 und unter 27 Punkten ermittelt wird

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