Rechtslage

Ausländische Betreuungskräfte - wie geht das legal?

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Im eigenen Haushalt rund um die Uhr versorgt zu werden -  das wünschen sich viele pflegebedürftige Menschen. Weil Angehörige dies allein zumeist nicht leisten können, suchen sie nach praktikablen Lösungen mit Unterstützung durch Dritte.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Durch die Arbeitnehmerfreizügigkeit kann ein EU-Bürger in einem Privathaushalt ohne besondere Arbeitserlaubnis beschäftigt werden.
  • Alternativ können ausländische Unternehmen ihre Mitarbeiter in einen deutschen Haushalt entsenden. Dabei helfen Vermittlungsagenturen.
  • Bei der Beschäftigung ausländischer Hilfskräfte gilt deutsches Arbeitsrecht.
  • Wer eine osteuropäische Hilfskraft in Vollzeit beschäftigen möchte, muss mit Kosten zwischen 2.000 und 3.000 Euro pro Monat rechnen.

Direkte Anstellung einer Hilfskraft

Für alle EU-Länder gilt die sogenannte Arbeitnehmerfreizügigkeit. Das heißt, deutsche Haushalte dürfen Bürger aus den EU-Mitgliedsstaaten wie deutsche Arbeitskräfte anstellen, ohne dass eine Erlaubnis benötigt wird.

 

Entsandtes Pflege- und Betreuungspersonal

Eine andere Möglichkeit besteht darin, einen ausländischen Dienstleister zu beauftragen, der eine Angestellte in den Haushalt schickt. Bei dieser sogenannten Entsendung entfallen für den Pflegebedürftigen die Arbeitgeberpflichten. Eine deutsche Vermittlungsagentur hilft in der Regel bei der Organisation. Der Haushalt schließt also zwei Verträge ab: einen mit dem ausländischen Unternehmen, das eine Hilfskraft schickt, und einen weiteren mit dem Vermittlungsunternehmen, das die Organisation und Kommunikation übernimmt.

Tipp: Da der Pflegebedürftige und seine Angehörigen nur Kunden des ausländischen Unternehmens sind, sollten sie eigene Wünsche im Vorfeld ausführlich absprechen und vertraglich festhalten.

Wie viel kostet Sie eine entsandte Hilfskraft?

Ausländische Dienstleister verlangen – gestaffelt nach Umfang des Hilfebedarfs und nach Sprachkompetenz des Personals – unterschiedliche Preise. Dabei müssen auch die ausländischen Arbeitgeber wenigstens den deutschen Mindestlohn zahlen. Zusätzlich muss das Unternehmen für seine Arbeitnehmer im Heimatland Beiträge und Abgaben zahlen. Daher ist mit Preisen von mindestens 2.000 Euro pro Monat zu rechnen. Für eine entsandte Hilfskraft kann man im Durchschnitt mit monatlichen Kosten von etwa 2.300 bis 3.000 Euro rechnen. Hinzukommen häufig die Gebühren der Vermittlungsagentur.

Wichtig: Bevor die Haushalts-und Betreuungshilfe ihre Arbeit aufnimmt, sollten Sie sich die Bescheinigung A1 vorlegen lassen und eine Kopie abheften. Diese Bescheinigung weist nach, dass die Betreuungskraft in ihrem Heimatland sozialversichert ist.

Selbstständige Pflegekräfte aus Osteuropa

Die letzte Variante ist die Beschäftigung einer selbstständigen Hilfskraft. Diese ist jedoch nur sehr eingeschränkt zu empfehlen, weil sich Selbstständige oft in einer rechtlichen Grauzone zur Scheinselbstständigkeit bewegen.

Deutsches Arbeitsrecht gilt auch für Ausländer

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